Lehre für Ausländer in Österreich/Wien – Voraussetzungen & Arbeitserlaubnis
Die berufliche Ausbildung in Form einer Lehre (Duale Ausbildung) genießt in Österreich einen sehr hohen Stellenwert. Sie ist nicht nur für Österreicher, sondern insbesondere für Personen mit Migrationshintergrund, die sich dauerhaft hier integrieren und eine hochwertige Berufsausbildung erhalten wollen, ein ideales Sprungbrett in ein sicheres und gut bezahltes Arbeitsleben.
Auf dieser Übersichtsseite erklären wir dir, welche rechtlichen Voraussetzungen (Aufenthalt und Arbeitsmarktzugang) für EU-Bürger, Drittstaatsangehörige und Asylsuchende in Österreich und Wien beim Thema Lehrstelle gelten.
💡 Kurz zusammengefasst
Ja, Ausländer DÜRFEN in Österreich eine Lehre absolvieren. Für EU-Bürger gelten dieselben Rechte wie für Inländer (freier Arbeitsmarktzugang). Personen aus Nicht-EU Ländern (Drittstaaten) müssen über einen passenden Aufenthaltstitel oder eine Ausnahmegenehmigung des Arbeitsmarktservice (AMS) verfügen.
Situation für EU / EWR Bürger
Kommst du aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (z.B. Deutschland, Rumänien, Kroatien, Italien), oder aus Norwegen, Island, Liechtenstein bzw. der Schweiz, hast du in Österreich freien Arbeitsmarktzugang.
1. Kein AMS erforderlich
Du musst für die Unterzeichnung deines Lehrvertrages keine Beschäftigungsbewilligung beim AMS einholen.
2. Anmeldebescheinigung
Wenn du vorhast, dich länger als 3 Monate in Wien / Österreich aufzuhalten, musst du spätestens im vierten Monat nach Einreise eine sogenannte "Anmeldebescheinigung" (beim Magistrat MA35 in Wien, oder Bezirkshauptmannschaften auf dem Land) beantragen. Diese berechtigt dich zum dauerhaften Aufenthalt und zur Ausübung deiner Lehrstelle.
Situation für Drittstaatsangehörige (Nicht-EU)
Bürger aus Ländern außerhalb des EWR (wie Serbien, Bosnien, Türkei, usw.) benötigen für eine reguläre Beschäftigung (und somit auch für eine Lehre) grundsätzlich einen Aufenthaltstitel mit Arbeitsmarktzugang oder eine gesonderte AMS-Bewilligung.
- Aufenthaltstitel 'Familienangehöriger', 'Rot-Weiß-Rot – Karte plus' oder 'Daueraufenthalt – EU': Befindest du dich bereits mit einem dieser Titel in Österreich, darfst du überall als Lehrling arbeiten. Du fällst nicht unter das Ausländerbeschäftigungsgesetz.
- Aufenthaltstitel 'Studierender': Als Student an einer Uni dürftest du mit AMS-Bewilligung geringfügig oder bis maximal 20h arbeiten, aber nicht dauerhaft vollzeit als Lehrling. Das duale System (Lehre + Berufsschule) ist mit einem Universitätsstudium zeitlich und rechtlich unvereinbar!
- Du suchst vom Heimatland aus: Österreich hat seit kurzem ein neues Instrument, um es jungen Menschen aus Nicht-EU Staaten zu erleichtern – die RWR Karte für bestimmte Gruppen. Zusätzlich gibt es sogenannte Mangelberufe. Wenn du dich vom Nicht-EU Ausland aus für Lehrberufe anmeldest (z.B. Tourismus oder Technik), kann der österreichische Lehrbetrieb beim AMS eine 'Sicherungsbescheinigung' und später Beschäftigungsbewilligung für dich beantragen.
Tipp: "Mangelberufe"
Viele Lehrberufe in Österreich sind sogenannte Mangelberufe (es gibt zu wenig heimische Bewerber). Für diese Berufe gewährt das AMS für Drittstaatsangehörige (und teils Asylwerber) wesentlich leichter und schneller eine Arbeitsgenehmigung.
Asylwerber (Offenes Asylverfahren)
Asylwerber, deren Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist (Weiße Karte), dürfen derzeit laut Gesetz nur unter sehr restriktiven Bedingungen eine Lehrausbildung beginnen.
Der Lehrbetrieb muss vorab eine Beschäftigungsbewilligung beim AMS für den jugendlichen Asylwerber (bis max. 25 Jahre) für einen "Beruf mit akutem Fachkräftemangel" (Mangelberuf) beantragen. Das zuständige AMS führt dann ein Ersatzkraftverfahren durch (wird geprüft, ob es keinen Österreicher gibt, der den Job will). Fällt dies positiv aus, bekommst du die Erlaubnis, diese Lehre abzuschließen.
Nächste Schritte & Tipps
- Deutschkenntnisse intensivieren: Die Berufsschule findet exklusiv in deutscher Sprache statt. Ein solides Niveau (Gute B1 / B2) ist zwingende Voraussetzung für den Abschluss der Prüfungen (LAP). Besuche vor der Lehre Sprachkurse!
- Zeugnisanerkennung (Nostrifikation): Lass dir bestätigen, dass du die in Österreich zwingende "absolute Schulpflicht" (mindestens 9 absolvierte Schuljahre, in manchen Konstellationen reicht es auch, im Herkunftsland 9 Jahre absolviert zu haben) erfüllst.
- Unterstützungsangebote (AMS / BIZ): Gehe in ein BIZ (Berufsinformationszentrum) des AMS. Diese beraten dich kostenlos in mehreren Sprachen, wie du deinen individuellen Fall bei der Ausländerbeschäftigung klären kannst.
Häufig gestellte Fragen
Ja, Bürger aus EU-Ländern, EWR-Ländern (Island, Liechtenstein, Norwegen) und der Schweiz haben in Österreich freien Zugang zum Arbeitsmarkt. Du brauchst keine spezielle Arbeitserlaubnis und kannst sofort eine Lehrstelle annehmen. Du musst lediglich, wenn du länger als 3 Monate in Österreich bleibst, eine Anmeldebescheinigung beim Magistrat/Bezirksamt beantragen.
Ja, aber es ist komplexer. Du benötigst einen Aufenthaltstitel, der dir das Arbeiten erlaubt (z.B. 'Rot-Weiß-Rot – Karte plus', 'Daueraufenthalt – EU' oder 'Familienangehöriger'). Hast du noch keinen solchen Titel, muss der Lehrbetrieb beim AMS eine Beschäftigungsbewilligung für dich beantragen. Da viele Lehrberufe sogenannte 'Mangelberufe' sind, stehen die Chancen gut.
Hier gab es oft Änderungen: Grundsätzlich können Asylwerber (während das Verfahren läuft) unter gewissen strengen Auflagen (Stichwort: Ersatzkraftverfahren durch das AMS) eine Lehre in einem Mangelberuf annehmen. Die Betriebe brauchen dafür eine Bewilligung des AMS. Anlaufstelle für genaue und tagesaktuelle Infos ist dein AMS-Berater.
Eine rechtliche Vorschrift für ein konkretes B1 oder B2 Zertifikat gibt es für den Lehrvertragsabschluss selbst meist nicht. ABER: Du besuchst die Berufsschule auf Deutsch und musst die Lehrabschlussprüfung (LAP) auf Deutsch ablegen. Deshalb setzen fast alle Ausbildungsbetriebe gute bis sehr gute Deutschkenntnisse (Niveau B1 bis B2) voraus.
Das hängt vom Herkunftsland ab. Für die Aufnahme einer Lehre brauchst du in Österreich als formale Bildung zumindest einen positiven Abschluss der 9. Schulstufe. Ob dein ausländisches Schulzeugnis dem entspricht, lässt du am besten vom Bundesministerium für Bildung (BMBWF) oder der 'Asylkoordination Österreich' (AST) bewerten.